Raumverträglichkeitsprüfung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

Herzlich Willkommen zum Online-Beteiligungsverfahren vom 19.09.2024 bis zum 18.10.2024!

In der Schachtanlage Asse II wurden in den Jahren 1967 bis 1978 Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass sich weder die Geologie der Asse noch das Bergwerk selbst für die Lagerung radioaktiver Abfälle eignen. Das Bergwerk ist instabil. Es bilden sich Risse, durch die salzhaltiges Wasser eintritt. Dieses wird aufgefangen und entsorgt, damit es nicht in Kontakt mit den radioaktiven Abfällen kommt. Langfristig kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Wassereintritt radioaktive Stoffe freigesetzt werden.
Um eine Gefahr für Menschen und Umwelt abzuwenden, hat der Deutsche Bundestag deshalb per Gesetz (§ 57b Atomgesetz, AtG) entschieden, die Abfälle aus der Asse schnellstmöglich bergen zu lassen. Anschließend soll das Bergwerk stillgelegt werden.

Die Rückholung und Stilllegung sind gesetzlicher Auftrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH als Betreiberin der Schachtanlage Asse II. Für die Rückholung muss ein neues Rückholbergwerk mit einem neuen Schacht Asse 5 errichtet werden. Zudem müssen die nach über Tage rückgeholten Abfälle behandelt, neu konditioniert und bis zu ihrer Endlagerung sicher zwischengelagert werden.
Diese für die Rückholung geplanten Maßnahmen stellen in ihrer Gesamtheit ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung dar, für das die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) erforderlich ist.

Die RVP hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. In diesem Verfahren werden die Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Die Raumverträglichkeit der Planungen und Maßnahmen wird beurteilt. Daneben beinhaltet die RVP eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.

In der RVP ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vorgesehen. Diese sind demnach aufgefordert, Anmerkungen, Hinweise und Standpunkte zum Vorhaben vorzubringen.

Auf dieser Beteiligungsplattform haben Sie die Möglichkeit, vom 19.09.2024 bis zum 18.10.2024 Ihre Stellungnahme schnell und einfach abzugeben. Alle Verfahrensunterlagen werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 11.09.2024.